Bewegung bei den Zinsen 2

zinsen2Der BVG-Mindestzins wird bald wieder die Schlagzeilen beherrschen. Der Bundesrat ist wie jedes Jahr aufgefordert, den Prozentsatz, mit welchem die BVG (Pensionskassen)-Guthaben mindestens verzinst werden müssen, festzulegen. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat vor einigen Wochen dem Bundesrat empfohlen, den Zins von 1.5% auf 1.75% für 2014 zu erhöhen. Begründet wird dies mit der guten Lage an den Finanzmärkten. Die Gewerkschaft SGB verlangte mindestens 2.25%, während die Versicherungsgesellschaften 1.25 % angemessen fänden. Wer hat Recht?

Ein Blick auf den langfristigen Chart verdeutlicht einerseits, wie tief das derzeitige Zinsniveau nach wie vor ist, andererseits sieht man auch schön den starken Anstieg im vergangenen Halbjahr.

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Quelle: Complementa Risiko Check-up 2013

Wie steht es derzeit um die Pensionskassen und der Aussage, dass die Lage an den Finanzmärkten allgemein gut ist? Tatsächlich zeigt der UBS PK-Barometer, dass die Vermögenseinrichtungen von Januar bis Juli 2013 im Schnitt eine Rendite von 3.7% erzielt haben und sich somit die Deckungsgrade wiederum verbessert haben. Zur positiven Performance haben vor allem Aktienanlagen beigetragen. Zu einem viel kleineren Ausmass auch Immobilien und alternative Anlagen. Leicht negativ war die Performance bei den Obligationen (steigende Zinsen bedeuten sinkende Obligationenkurse). Die starken Gewinne bei den Aktien sollten nun dazu verwendet werden Wertschwankungsreserven aufzubauen. Vereinzelt sind die Aktienindizes bereits wieder auf Allzeithöchstständen angekommen und die Erfahrung zeigt, dass die Stimmung relativ rasch drehen kann und die Aktienmärkte 20, 30 % oder mehr an Wert verlieren können.

Eine andere Möglichkeit den Zustand einer Pensionskasse anzuschauen, ist den Deckungsgrad zu betrachten. Der Deckungsgrad zeigt auf, ob alle aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen (vor allem Renten) gedeckt sind. Deshalb sind bei einem Deckungsgrad von 100 % alle Verpflichtungen aktuell gedeckt. Gemäss Umfrage der Complementa lag der durchschnittliche Deckungsgrad der privatrechtlichen Pensionskassen Ende Juni bei 109.4%. Ende 2011 hatte der Deckungsgrad noch 102.8% und Ende des sehr schlechten Börsenjahres 2008 96.7% betragen. Dank der guten Aktienperformance der letzten Jahre konnten sich die Pensionskassen also erholen. Daher ein Punkt für eine höhere Verzinsung!

Bild: SRFDemgegenüber steht aber, dass die Berechnung der zukünftigen Verpflichtungen schwierig ist und im Allgemeinen eher zu optimistische Prognosen gemacht werden (Stichwort: Technischer Zinssatz, siehe separater Blog-Eintrag). Auch sind die Wertschwankungsreserven bei vielen Pensionskassen noch nicht auf einem den Aktienmärkten entsprechenden Niveau. Zudem wird sich weiterhin die tiefe Rendite auf dem Obligationenportefeuille (Bundesanleihen Rendite derzeit bei 1.17%) bemerkbar machen. Kein Wunder also, wenn die Versicherungsgesellschaften vorsichtig sind. Daher ein Punkt gegen die höhere Verzinsung.

Ein geschicktes Händchen bei der Anlagepolitik wird wohl in Zukunft noch viel mehr darüber entscheiden, ob Pensionskassen mehr als nur den Mindestzins gewähren können. Die Zeiten, wo mit einem einfachen Obligationeninvestment 4% Rendite erwirtschaftet werden konnten, sind vorerst vorbei.

Fazit

Mit einer leicht höheren Verzinsung der Vorsorgegelder für nächstes Jahr darf gerechnet werden, sofern in den nächsten Wochen nicht noch ein Malheur an den Finanzmärkten passiert. Der definitive Entscheid des Bundesrates zum BVG Mindestzinssatz bleibt aber noch abzuwarten. Allerdings, so optimistisch wie die Gewerkschaften sind viele Pensionskassen und Versicherer nicht. Das allgemein tiefe Zinsniveau und die Erfahrungen des Jahres 2008 lassen Zweifel aufkommen, ob künftig die notwendigen Renditen erwirtschaftet werden können, um Mindestzins und Mindestumwandlungssatz zu finanzieren.

Übrigens

Nicht aus der Hand geben wollte die Kommission den Mechanismus, dass der Mindestzinssatz im Voraus festgelegt wird (wohl auf der Basis von Renditeerwartungen für das nächste Jahr). Ein Vorschlag des Bundesrates, den Mindestzinssatz im Nachhinein auf Grund der effektiv erzielten Anlagerendite festzulegen, wurde in der Kommission klar abgelehnt. Ein eigentlich sinnvoller Vorschlag, der wohl aus politischen aber aus praktischen Gründen fallen gelassen wurde. Wünschenswert wäre aber sicher eine fixe Formel, wie der Mindestzins festzulegen ist.

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